Mit dem Förderprogramm „Innovationsgutscheine“ sollen kleine Unternehmen bzw. Handwerksbetriebe durch staatliche Zuwendungen an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern herangeführt und so ihre Innovationskraft gestärkt werden.

Innovationsgutscheine werden in drei Varianten angeboten:

  • Innovationsgutschein 1 unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen,
  • Innovationsgutschein 2 ermöglicht darüber hinaus finanzintensivere und damit riskantere innovative Projekte mit einem Auftragsvolumen von mindestens 25.000 Euro,
  • Innovationsgutschein 3 eröffnet die Möglichkeit, nach Nutzung von Innovationsgutschein 1 und 2 erfolgreiche Projekte mit einem höheren Finanzbedarf fortzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung benötigen.

Die Richtlinie wurde neu veröffentlicht und ist zunächst bis zum 31. Dezember 2015 befristet.

Source: www.foerderdatenbank.de