Förderung: Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen

2015-02-18T10:55:02+01:0018.02.2015|Kategorien: Fördermittel|

Mit dem Förderprogramm "Innovationsgutscheine" sollen kleine Unternehmen bzw. Handwerksbetriebe durch staatliche Zuwendungen an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern herangeführt und so ihre Innovationskraft gestärkt werden. Innovationsgutscheine werden in drei Varianten angeboten:Innovationsgutschein 1 unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen,Innovationsgutschein 2 ermöglicht darüber hinaus finanzintensivere und damit riskantere innovative Projekte mit einem Auftragsvolumen von mindestens 25.000 Euro,Innovationsgutschein 3 eröffnet die Möglichkeit, nach Nutzung von Innovationsgutschein 1 und 2 erfolgreiche Projekte mit einem höheren Finanzbedarf fortzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung benötigen.Die Richtlinie wurde neu veröffentlicht und ist zunächst bis zum 31. Dezember 2015 befristet.

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