Gegenstand der Förderung sind risikoreiche, industrielle und KMU-getriebene FuE-Vorhaben im Bereich der KI, die von einem oder mehreren KMU mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft ausgeführt werden. Die Verbünde sollen über eine herausragende Exzellenz im Bereich der KI sowie in der Anwendungsdomäne verfügen. Eine wesentliche Voraussetzung ist das Vorhandensein einer ausreichenden Datengrundlage sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht. Im Fokus steht die Umsetzung aktueller KI-Forschungsergebnisse in softwaregetriebene proto­typische Lösungen, die sich primär auf Produktions- und Distributionsprozesse oder innovative Dienstleistungen beziehen. Sie sollen auch derart gestaltet werden, dass sie die am Prozess beteiligten Personen unterstützen und deren Entscheidungskompetenz fördern bzw. erhöhen. Die zu entwickelnden Lösungen sollen einfach übertragbar und in verschiedenen Domänen anwendbar sein. Projektvorschläge sollen sich daher durch Leitbildfunktion und Referenzcharakter insbesondere zur Stärkung mittelständischer Unternehmen auszeichnen. Die Berücksichtigung europäischer und deutscher Datenschutzrichtlinien ist zwingend erforderlich. Die Neu- oder Weiterentwicklung von Hardware ist nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.

Gefördert werden innovative FuE-Vorhaben, die einen signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem für die Lösungskonzepte relevanten aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik im Bereich von KI-Methoden ansetzen. Das Themenspektrum umfasst:

  • automatisierte Informationsaufbereitung;
  • digitale Assistenten:
    z. B. für Personen in gefährlichen bzw. belastenden Umgebungen, für den sozialen Bereich (u. a. eingeschränkte bzw. ältere Menschen, selbstbestimmtes Leben, Menschen in Belastungssituationen);
  • Computer Vision/Bildverstehen;
  • Sprach- und Textverstehen:
    domänenspezifische Inhalte (mit Ausnahme der in Nummer 1.1 genannten Einschränkungen),
    zielgruppenspezifische Inhalte (z. B. Alter, Dialekt, Nicht-Muttersprachler),
    privacy-by-design-Ansätze bei solchen Systemen;
  • datengetriebene Systeme und Datenengineering;
  • Grundfragen zu intelligenten Systemen:
    z. B. Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit von Prozessen und Systemen zur automatisierten Entscheidungsunterstützung und -findung;
    neue Ansätze zur Herstellung von Transparenz in KI-Systemen.
Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind der 15. Mai 2020, der 15. Oktober 2020, der 15. April 2021 und der 15. Oktober 2021

Mehr unter: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2876.html