IHK Nürnberg: Industrie 4.0 – Recht komplex

2016-12-28T18:02:18+01:0028.12.2016|Kategorien: Automation Valley|Tags: , , , |

Durch die Automatisierung stellen sich zahlreiche rechtliche Fragen zu Haftung und Datenschutz. Das Recht wird durch technische Revolutionen einerseits beeinflusst und mehr oder weniger rasch verändert. Andererseits ist der rechtliche Rahmen auch für die Entwicklung und Durchsetzung von Innovationen von größter Bedeutung. Dies gilt gerade in einem Land wie Deutschland mit seiner sehr weit entwickelten, am Rechtsstaatsprinzip ausgerichteten Legalordnung und einer sehr aktiven Rechtspolitik. Recht kann Innovation hemmen, es kann sie aber auch fördern. Die rechtlichen Herausforderungen, die sich im Bereich der Automatisierung stellen, knüpfen eng an die juristischen Fragestellungen um autonome Systeme und Robotik an, gehen jedoch zum Teil noch weit darüber hinaus. Es stellen sich erhebliche Fragen der Haftung für Schäden an Maschinen, Produkten, sonstigen Vermögenswerten und Menschen. So muss man fragen, wem in einem weitgehend anonymen, vernetzten System die Verantwortung zugewiesen werden kann? Wie wirkt sich die (Teil-)Autonomie einer Maschine auf die Verantwortlichkeit ihres Herstellers, Verkäufers oder Nutzers aus? Welches Recht gilt bei grenzüberschreitenden Sachverhalten? Zivilrechtlich sind vor allem das Delikts- und das Produkthaftungsrecht einschlägig, relevant ist aber auch das Strafrecht. Es darf nicht übersehen werden, dass Geschädigte im Schadensfall schon aus Gründen der Beweissicherung den Weg über das Strafrecht oft sogar vorziehen. Bei der zivilrechtlichen Haftung wird grundlegend zwischen solchen Haftungstatbeständen unterschieden, die der Schädiger verschuldet hat und die er deshalb vertreten muss, und solchen, die an der Fehlerhaftigkeit eines Produktes ansetzen. Bei der erstgenannten Haftungsform muss die Verantwortlichkeit für einen kausalen Schaden positiv bewiesen werden, um eine Ersatzpflicht auszulösen. Dagegen reicht im Rahmen der verschuldensunabhängigen Haftung das Vorhandensein eines objektiven Produktfehlers, d. h. ein Abweichen des schädigenden Produktes von der fehlerfreien Beschaffenheit dieses Produktes, um eine Haftung anzunehmen. Es besteht aber die Möglichkeit, diesen weitgehenden Haftungstatbestand zu beschränken und sich nachträglich zu exkulpieren. So kann der Hersteller nachweisen, dass sein Produkt dem aktuellen Stand der Technik entsprach und er seine sonstigen Pflichten bei Konstruktion, Produktion und Instruktion des Nutzers nicht vernachlässigt hat. Besondere Bedeutung besitzt in diesem Zusammenhang die angemessene Dokumentation aller relevanten Abläufe, insbesondere auch, um im Falle eines gerichtlichen Verfahrens Nachweise über die einzelnen Arbeitsschritte und Verwendungen in den Stadien von der Produktidee bis hin zum Lebensende des Produktes vorlegen zu können. Im Zusammenhang mit der (zivil- wie strafrechtlichen) Haftung stellt sich die Frage nach dem Verhältnis technischer Regeln zum juristischen Fahrlässigkeitsmaßstab. Angesichts des hohen Niveaus vieler technischer Regeln ist es sehr bedauerlich, dass beide Welten, die technisch-regulatorische und die juristische, bislang weitgehend unverbunden nebeneinander existieren. Hier gilt es, Konkurrenz in Synergie zu verwandeln. Datenschutz Um Haftungsfälle zu vermeiden, ist es fast zwingend, automatisierte Maschinen und Geräte mit zahlreichen Sensoren auszurüsten, welche in großem Umfang Umgebungsdaten aufnehmen, verarbeiten und geeignete Sicherungsreaktionen auslösen können. Wegen der Vielzahl der aufgenommenen Daten entstehen jedoch erhebliche datenschutzrechtliche Probleme. Dies gilt zunächst für den Schutz der Arbeitnehmerdaten (für die in der vernetzten Fabrik Tätigen), deren Arbeitsleben unter Umständen umfassend aufgezeichnet wird. Um dies zu legitimieren, sind besondere Vereinbarungen nötig. Außerdem treten erhebliche Probleme mit dem Umgang personenbezogener Daten Dritter auf, wenn diese, wie zu erwarten, ebenfalls aufgezeichnet werden. Es stellen sich zudem Probleme ähnlich denen, die heute schon beim Cloud Computing diskutiert werden: Daten dürfen nicht beliebig outgesourct werden, vielmehr unterliegt die Datenübertragung, auch wenn sie im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung erfolgt, engen rechtlichen Beschränkungen bis hin zur strafrechtlichen Haftung. Problematisch ist schließlich auch der Umgang mit sensiblen Unternehmensdaten, die nicht nur innerhalb einer vernetzten Fabrik an einer Vielzahl von Orten zur Verfügung stehen, sondern auch bei Vertragspartnern bereitgestellt werden müssen. Eben durch diese weitreichende Verteilung von (sensiblen) Unternehmensdaten, sind geeignete Maßnahmen zur Absicherung der Kommunikation und zum Schutz der Dateninhalte zu treffen. Hier ist vor allem an technische Sicherungsmaßnahmen, wie Zugangskontrollen und der Einsatz einer starken Verschlüsselung, aber auch an entsprechende vertragliche Vereinbarungen (insbesondere mit Outsourcing-Partnern und Zulieferern) zu denken. Bestimmte sensible Daten werden darüber hinaus auch durch das Urheberrecht (intellectual property rights) geschützt, welches ebenfalls in den Blick genommen werden muss. Bei der technisch-organisatorischen Gestaltung von „Industrie 4.0“- Applikationen sollte also stets darauf geachtet werden, den rechtlichen „Schutzschirm“ nicht zu verlassen. Besonders bedeutsam werden die rechtlichen datenbezogenen Schutzregelungen, wenn es um die Abwehr und mögliche Aufklärung von Angriffen von außen (z. B. Betriebsspionage, Datensabotage o.Ä.) geht. Da das Recht hinsichtlich seiner Entstehung, seiner Anwendung und seiner Veränderung in engem Zusammenhang mit der Sozialmoral eines Landes steht, spielt auch die gesellschaftliche und politische Akzeptanz für die Entwicklungschancen von Technologien und innovativen technisch-organisatorischen Konzepten eine herausragende Rolle. Die deutsche Gesellschaft ist teilweise immer noch von Technikskepsis, die bisweilen bis zur Technikfeindschaft reicht, geprägt. Eine umfassende Auseinandersetzung mit den Rechtsfragen, die durch das Konzept der Industrie 4.0 und den entsprechenden Anwendungen der smarten Automatisierung aufgeworfen werden , darf deshalb die gesellschaftspolitische und auch ethische Dimension der Thematik nicht außer Acht lassen. Des Weiteren lassen sich diese Fragen in einer globalisierten Welt nicht mehr nur rein national betrachten. Hingegen bedarf es einer internationalen und kulturübergreifenden Perspektive zur Lösung der kommenden Herausforderungen. Die „Automatisierung“ wirft also eine Vielzahl von schwierigen Rechtsfragen auf. Es gilt, diese Fragen zu identifizieren, die entscheidenden juristischen Weichenstellungen herauszuarbeiten und zusammen vor allem mit Technikern und Ökonomen Lösungsmöglichkeiten anzubieten. Erforderlich ist also eine interdisziplinäre Herangehensweise. Die Entwicklung und der Betrieb von smarten Maschinen sollten so umgesetzt werden, dass rechtliche Regelungen von vornherein beachtet und Rechtsverstöße somit vermieden werden. Autor: Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf und Sven Hötitzsch, Forschungsstelle RobotRecht am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik der Universität Würzburg (robotrecht@jura.uni-wuerzburg.de). Externer Kontakt: NürnbergMesse, Tel. 0911 8606-8590, laura.schlicht@nuernbergmesse.de www.netlaws.de

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TÜV SÜD-Innovationspreis 2017 -25.000 Euro

2016-12-19T15:26:52+01:0019.12.2016|Kategorien: Branche|Tags: , , |

Der Innovationspreis richtet sich an KMU in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen, die ein Produkt, eine Verfahrensinnovation oder eine technologieorientierte Dienstleistung entwickeln. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit mit einer Universität oder einer anderen außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtung, mit der sich das Unternehmen gemeinsam bewirbt. Der Preis wird zwischen Unternehmen und wissenschaftlicher Einrichtung hälftig geteilt. Bewerbungskritierien sind:ein neues Produkt, ein besonderes Innovations-Verfahren oder eine neue Dienstleistung aus dem technischenBereich (wie z. B. Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Datensicherheit, Digitalisierung)mit hohem Innovationsgehaltmit erkennbarem Nutzenmit Mittelstandseignungpraktikabel und erfolgreich in der Umsetzung. Die Bewerbungsfrist endet am 24.02.2017! Die Jury besteht aus namhaften Vertretern aus der Wissenschaft und Wirtschaft. Die Preisverleihung fi ndet im Rahmen des TÜV SÜD-Forums im Juli 2017 in München statt.

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Bitkom: Rechtliche Rahmenbedingungen von Industrie 4.0 Stellungnahme

2016-12-19T10:20:17+01:0019.12.2016|Kategorien: Branche|Tags: , , , |

Dieses Positionspapier untersucht und formuliert einen etwaigen Anpassungsbedarf der rechtli-chen Rahmenbedingungen in Rechtsgebieten, die für Industrie 4.0 von besonderer Bedeutungsind. Dabei wird unter Industrie 4.0 die Vernetzung von Systemen und Gegenständen in Produktions- und Vertriebsprozessen verstanden, die durch automatisierten Datenaustausch kommu-nizieren, sowie darauf aufbauende datenbasierte Dienstleistungen. Eine Besonderheit vonIndustrie 4.0 liegt darin, dass die Verfügbarkeit von Daten eine besondere Bedeutung gewinntund freie Datenströme unverzichtbarer Bestandteil der Geschäftsbeziehungen werden. EinNutzen liegt aber meist nicht schon in den Datenströmen selbst, sondern entsteht erst nachbesonderer Auswertung und Verarbeitung der DatenClick here to edit the content

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Studie des BMWi: „Neue Herausforderungen für den innovativen Mittelstand“

2016-12-15T11:50:43+01:0015.12.2016|Kategorien: Branche|Tags: , , |

Das BMWi hat am 24. November 2016 eine Studie zu den Perspektiven des innovativen Mittelstandes veröffentlicht. Die Studie zeigt: Mittelständische Unternehmen können auch in Zukunft mit ihren bewährten Spezialisierungs- und Nischenstrategien erfolgreich bleiben. Hierzu muss der Mittelstand aber insbesondere die Digitalisierung für sich nutzen und die Herausforderungen des Fachkräftemangels bewältigen. Die Studie gibt Handlungsempfehlungen an die Unternehmen, aber auch an die Politik. Hierfür wurden die Innovationsprogramme für den Mittelstand neu aufgestellt und mehr Geld zur Verfügung gesellt. Mit den neuen Kompetenzzentren "Mittelstand Digital" wird gezeigt, wie Unternehmen ihre Prozesse verstärkt digitalisieren können. Zudem setzt sich Staatssekretär Machnig für eine steuerliche FuE-Förderung von Forschungs-und Entwicklungsprojekten mittelständischer Unternehmen ein. Neben der Politik müssen aber auch die Verbände und vor allem die Unternehmen selbst ihre Bemühungen verstärken, um in der rasanten Zeit der Digitalisierung den Wettbewerbern immer einen Schritt voraus zu sein. Die Studie wurde von Prognos und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag des BMWi erstellt. Rund 500 Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik wurden zu 45 Thesen über zentrale Themen der künftigen Innovationsfähigkeit des Mittelstandes befragt. Außerdem wurden mehr als 1 200 mittelständische innovative Unternehmen interviewt und Innovationsindikatoren ausgewertet. Die Gutachter empfehlen unter anderem, dass die Unternehmen mehr Zeit und Geld in die Strategiefindung investieren und ihre Geschäftsmodelle an die Herausforderungen der Zukunft anpassen. Die Studie zu den Perspektiven des innovativen Mittelstandes erhalten Sie unter www.bmwi.de Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bmwi.de

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Wie gestalten wir die Arbeit der Zukunft? | VDI

2016-12-08T16:16:37+01:0008.12.2016|Kategorien: Branche|Tags: , , , |

Wie werden Arbeitsplätze der Zukunft aussehen? Die Industrie 4.0 wird die Arbeitswelt verändern. Aber wie werden die Arbeitsplätze der Zukunft aussehen? 20 renommierte Arbeitswissenschaftler, aus verschiedenen Fraunhofer Instituten, Universitäten, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der IG Metall haben einen Handlungsleitfaden zur Einführung von intelligenten Systeme zur Arbeitsunterstützung erarbeitet. Kernstück des Leitfadens, der als VDI/VDE-Statusreport veröffentlicht wird, ist ein 12-Punkte-Plan, bei dem der notwendige Handlungsbedarf aufgelistet ist.

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Shaping Digitalization. Innovation at Siemens 2016

2016-12-07T12:27:53+01:0007.12.2016|Kategorien: Automation Valley|Tags: , , |

Software, digitale Services und Plattformen als WachstumstreiberCloudbasiertes, offenes IoT Betriebssystem MindSphere unternehmensweit ausgerolltKooperation mit IBM: "IBM Watson Analytics" wird in MindSphere integriertInvestitionen in Forschung und Entwicklung steigen auf über fünf Milliarden EuroSiemens will seine Position als digitales Unternehmen weiter stärken und im Bereich Software, digitale Dienste und Cloud-Plattformen bis zum Jahr 2020 jährlich zweistellig wachsen. Im Geschäftsjahr 2016 erzielte Siemens mit digitalen Services einen Umsatz von mehr als einer Milliarde Euro, mit Softwarelösungen rund 3,3 Milliarden Euro. Das entspricht einer Steigerung von rund zwölf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit liegt Siemens deutlich über dem jährlichen Marktwachstum von etwa acht Prozent.Einer der Wachstumstreiber wird die neue Cloud-Plattform MindSphere sein, die Siemens nun auch unternehmensweit ausrollt. Damit bietet das Unternehmen erstmals Kunden von der Industrie bis zu Bahnbetreibern ein cloudbasiertes, offenes Betriebssystem für das Internet der Dinge. Auf MindSphere lassen sich Apps sowie Digitale Services entwickeln und betreiben. So können beispielsweise die immensen Datenmengen, die in einer Anlage oder einem Unternehmen erzeugt werden, schnell und effizient gesammelt, ausgewertet und genutzt werden – etwa, um die Performance und Verfügbarkeit von Systemen zu verbessern. Die neue Technologie unterstützt zudem Kunden beim Auswerten und Nutzen ihrer Daten, um neuartige Einblicke zu erhalten. So können sie völlig neue Geschäftsmodelle entwickeln, etwa den Verkauf von Maschinenstunden. "Die Digitalisierungsplattform MindSphere ist ein wichtiges Element unserer Innovationsstrategie im Rahmen der Vision 2020. Damit werden wir die Digitalisierung bei unseren Kunden und auch in unseren eigenen Werken maßgeblich gestalten – über alle Branchen und Geschäfte hinweg", sagte Joe Kaeser, Vorstandsvorsitzender von Siemens.

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Bitkom-Empfehlungen zu rechtlichen Rahmenbedingungen von Industrie 4.0

2016-12-06T15:11:20+01:0006.12.2016|Kategorien: Branche|Tags: , , , |

Die durchgehende Vernetzung von Wertschöpfungsketten in der Industrie über Digitalisierungs-, Kommunikations- und Automatisierungstechniken wird in Deutschland unter dem Stichwort Industrie 4.0 diskutiert und vielfach auch bereits umgesetzt. Industrie 4.0 wirft viele, teilweise neuartige Rechtsfragen auf. Allerdings machen nicht alle dieser Rechtsfragen Aktivitäten des Gesetzgebers erforderlich. Rechtsetzungsbedarf sieht Bitkom derzeit nur in wenigen Rechtsbereichen, so im AGB-Recht,

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IHK-Werkstatt „Industrie 4.0 für Unternehmen nutzbar machen“ (3 Termine)

2016-11-09T16:20:54+01:0009.11.2016|Kategorien: Branche, News|Tags: , , , |

Industrie 4.0 und Digitalisierung sind derzeit als Schlagworte in aller Munde. Gerne laden wir Sie ein zur IHK-Werkstatt „Industrie 4.0 für Unternehmen nutzbar machen“ in der IHK-Geschäftsstelle Ansbach, Bahnhofplatz 8, 91522 Ansbach. Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung unter: www.ihk-nuernberg.de/v/4895

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Siemens: Chinas digitale Vorzeigefabrik

2016-07-25T13:45:39+02:0025.07.2016|Kategorien: Automation Valley, Branche, News|Tags: , , , |

Das Siemens Electronic Works Chengdu (SEWC) ist Chinas Vorzeigefabrik, was die Umsetzung von Industrie 4.0 im Reich der Mitte angeht. In dem Werk kommunizieren Produkte und Maschinen miteinander, sämtliche Prozesse sind IT-optimiert und -gesteuert. Die intelligente Fabrik erreicht so höchste Produktivität und eine herausragende Qualität. Entsprechend interessiert zeigen sich Chinas Industrievertreter.

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