Die KfW unterstützt ab dem 1. Juli 2017 gezielt die digitale Transformation und die Innovationstätigkeit des Mittelstandes mit neuen Förderprogrammen. Wie Untersuchungen von KfW-Research zeigen, schöpfen weite Teile der mittelständischen Unternehmen in Deutschland das Potenzial der Digitalisierung bei Weitem nicht aus.
Der neue „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ ist zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben einsetzbar. Gefördert wird die Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Verfahren – beispielsweise die Vernetzung der Produktionssysteme unter dem Stichwort Industrie 4.0. Auch Maßnahmen zur Ausrichtung der Unternehmensstrategie bzw. Unternehmensorganisation auf die Digitalisierung können begleitet werden. Darüber hinaus werden Inno-vationsvorhaben finanziert, bei denen Unternehmen neue oder sub-stantiell verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln. Kernelement der Förderung ist eine optionale Haftungsfreistellung in Höhe von 70 Prozent für Kredite an Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern. Die KfW kann einen umfangreichen Teil des Aus-fallrisikos übernehmen und so den durchleitenden Hausbanken die Kreditvergabe erleichtern.
Durch die Unterstützung der Europäischen Union kann die KfW gerade Unternehmen, mit einer schwächeren Bonität besonders günstige Konditionen anbieten. Auch die Konditionen für kleine und mittlere Unter-nehmen (gemäß EU-Definition) werden zusätzlich vergünstigt.
Im zweiten neuen Programm „ERP-Mezzanine für Innovation“ bietet die KfW Finanzierungspakete aus Fremd- und Nachrangkapital speziell zur langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwick-lung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung an. Aus dem Programm werden sowohl Vorhaben unterstützt, die für das antragstellende Unternehmen neu sind, als auch solche, die sich vom Stand der Technik in der EU abheben.
Beide Programme richten sich an etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler in Deutschland mit einem jährlichen Gruppenumsatz von bis zu 500 Millionen Euro. Die Konditionen sind aus Mitteln des ERP-Sondervermögens verbilligt.
Quelle: BMWi