Fördermittel

Fördermittel2022-02-07T12:41:59+01:00

Gerne unterstützen wir Sie dabei, sich über aktuelle Fördermittel rund um die Themenfelder Automation & Produktionstechnik, Industrie 4.0 und Digitalisierung zu informieren und passende Einrichtungen für eine Erstberatung bei Ihrer Industrie- und Handelskammer sowie bei weiteren Beratungseinrichtungen in Bayern und auf Bundesebene zu finden.

 

Aktuelle Meldungen zum Thema Fördermittel

Japan: EU fördert Trainingsreisen von Unternehmen nach Japan

02.05.2016|

Mit ihrem Förderprogramm WCM (World Class Manufacturing) fördert die EU-Kommission Trainings in Japan für Manager aus Europa, die sich über moderne Produktionstechniken in Japan informieren möchten. Teilnehmer aus kleinen und mittleren Unternehmen können einen Zuschuss von 600 Euro erhalten. Die Teilnehmer der Trainings in Japan profitieren von einer weitgehenden Einsicht in japanische Produktionstechnologien. Präsentationen, Seminare und Gruppendiskussionen mit Experten aus der Industrie in Japan legen die theoretische Basis für das Verständnis moderner Produktionstechnologien und moderner Qualitätsmanagementmethoden (TQC, TQM, TPM, JIT, TIE, KAIZEN). In Unternehmensbesuchen lernen die Teilnehmer die praktische Umsetzung kennen. Die Reise wird durch eine entsprechende Vor- und Nachbereitung abgerundet. Das Training findet statt vom 12. - 16.09.2016 in Japan. Anmeldefrist ist der 12.05.2016. Kontakt für weitere Informationen: Frau Diane Lula EU-JAPAN CENTRE for Industrial Cooperation in Brüssel Tel. +32 2 282 0040 d.lula@eu-japan.eu http://www.eu-japan.eu/events/world-class-manufacturing

Smarte Dienstleistungs-Fabrik: Verbundprojekt mit Schaeffler

23.11.2015|

In Unternehmen werden täglich riesige Datenmengen produziert - und die Menge wächst weiter und weiter. Das Verbundprojekt "Smarte Dienstleistungs-Fabrik" hat das Ziel, diese Masse der Daten sicher und transparent einzusetzen und über Unternehmensgrenzen hinweg nachhaltig zu nutzen.

Neuerungen beim Mittelstandskreditprogramm des Freistaates Bayern

15.06.2015|

Die Neuerungen sehen unter anderem vor, dass der Kreis der Antragsberechtigten deutlich ausgeweitet wird; hierfür wird die Gewinngrenze, bis zu welcher Vorhaben gefördert werden können, um 30.000 Euro auf 200.000 Euro angehoben. Zudem werden Betriebsübertragungen an die Folgegenerationen erleichtert, indem künftig auch Kaufpreiszahlungen zwischen Eltern/Schwiegereltern und Kindern förderfähig sind.

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