Die Bundesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, um Unternehmen zu unterstützen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind. Diese werden flankiert durch Unterstützungsangebote des Landes. Diese Unterstützungsmaßnahmen umfassen insbesondere:

Flexibilisierung des Kurzarbeitergeld:

Für wen? Unternehmen mit mindestens einem/r Mitarbeiter(in) (auch Leiharbeiter) können Kurzarbeitergeld beantragen. Dabei müssen nun nur noch 10 % statt wie bisher ein Drittel der Beschäftigten im Unternehmen vom Arbeitsausfall betroffen sein (Quorum)
Voraussetzung: die üblichen Arbeitszeiten sind vorübergehend wesentlich verringert (z.B. wenn aufgrund der Pandemie Lieferungen ausbleiben, so dass dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder weil staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird).
Was? Übernahme von 60% bzw. 67% des ausgefallenen Nettolohns der Beschäftigten in Kurzarbeit (für max. 12 Monate), außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge vollständig durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet. Dabei erfolgt ein teilweiser oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten.
Förderung durch: Bundesagentur für Arbeit
Weiterführende Informationen und Antragstellung: https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/corona-virus-und-kurzarbeit-kurzarbeitergeld/ 

Liquiditätshilfen des Bundes bei unverschuldeten Auftrags- bzw. Umsatzrückgängen:

Für wen? Gewerbliche Bestandsunternehmen und Freiberufler bis 2 Mrd. € Umsatz (KfW-Unternehmerkredit (1))
Gründer bis max. 5. Jahre (ERP-Gründerkredit –Universell (2))
mittelständische und große Unternehmen (KfW Sonerprogramm Konsortialfinanzierung (3))
Was? (1) & (2): Kredite bis zu 1 Mrd. €, zur Finanzierung von Betriebsmitteln, Warenlager und Investitionen, Antragstellung über die Hausbank (Banken und Sparkassen), der auf Wunsch eine Haftungsfreistellung von bis zu 90% gewährt wird.
(3): Direktbeteiligung der KfW mit mind. 25 Mio. € im Rahmen einer Konsortialfinanzierung mit einem oder mehreren Finanzierungspartnern. Risikoübernahme für die Finanzierungspartner (nicht zwingend die Hausbank) bis zu 80%.
Voraussetzungen: ohne Branchenbeschränkung,
(1) & (2) : Keine Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen. Mindestlaufzeit 2 Jahre (5-20 Jahre möglich).
(1) & (2) & (3) : Der maximale Kreditbetrag ist begrenzt durch den Umsatz (max. 25% von 2019), oder die Lohnkosten (doppelt von 2019), oder dem voraussichtlichen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 bzw. 18 Monate oder dem Gesamtverschuldungsstand.
Förderung durch: KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Weiterführende Informationen und Unterlagen: https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/corona-virus-finanzielle-hilfen/

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