Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Industrie 4.0 vorrangig mit folgenden Themen/Inhalten/Beiträgen:

  • Unternehmensübergreifende Interoperabilität und Adaptivität
  • Integration von produktionsrelevanter Sensorik oder Steuerungen von Maschinen, Anlagen oder Robotik (inklusive Transportrobotik)
  • Nachrüstung älterer Bestandssysteme mit Sensorik/Cyber-Physical Systems und Anbindung an IT-Systeme
  • Ganzheitliche Datennutzung, Anwendungs-, Daten- und Systemintegration
  • Interoperable adaptive Prozessplanung, -optimierung und -steuerung in Verbindung mit typischer Business-Software (ERP, MES, PLM, Planungssysteme usw.)
  • Flexibles automatisiertes Matching/Transformation von Daten- und Prozessmodellen durch Adapter, Konnektoren, Bridges usw.
  • Verlässlichkeit von Industrie 4.0-Systemen (z. B. Softwarequalität und -sicherheit, Vertrauenswürdigkeit, Aktualisierbarkeit)
  • Schaffung intuitiver Mensch-Maschinen-Interaktions-Mechanismen zur Bedienung und insbesondere Konfiguration und Systemanpassung bei sich ändernden Auftrags- oder Produktionsbedingungen
  • Digitalisierung und Verknüpfung von Geschäfts- und Produktionsprozessen
  • Anbindung von Datenanalyse-Software, insbesondere basierend auf Methoden der Künstlichen Intelligenz
  • Softwarewerkzeuge und -services zum Zweck der Durchführung von Updates, Konsistenz- und Safety- Checks zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben

Antragsfristen sind der 15. Juli 2020 und der 31. Januar 2021. Mehr unter: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2894.html