Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Industrie 4.0 vorrangig mit folgenden Themen/Inhalten/Beiträgen:
- Unternehmensübergreifende Interoperabilität und Adaptivität
- Integration von produktionsrelevanter Sensorik oder Steuerungen von Maschinen, Anlagen oder Robotik (inklusive Transportrobotik)
- Nachrüstung älterer Bestandssysteme mit Sensorik/Cyber-Physical Systems und Anbindung an IT-Systeme
- Ganzheitliche Datennutzung, Anwendungs-, Daten- und Systemintegration
- Interoperable adaptive Prozessplanung, -optimierung und -steuerung in Verbindung mit typischer Business-Software (ERP, MES, PLM, Planungssysteme usw.)
- Flexibles automatisiertes Matching/Transformation von Daten- und Prozessmodellen durch Adapter, Konnektoren, Bridges usw.
- Verlässlichkeit von Industrie 4.0-Systemen (z. B. Softwarequalität und -sicherheit, Vertrauenswürdigkeit, Aktualisierbarkeit)
- Schaffung intuitiver Mensch-Maschinen-Interaktions-Mechanismen zur Bedienung und insbesondere Konfiguration und Systemanpassung bei sich ändernden Auftrags- oder Produktionsbedingungen
- Digitalisierung und Verknüpfung von Geschäfts- und Produktionsprozessen
- Anbindung von Datenanalyse-Software, insbesondere basierend auf Methoden der Künstlichen Intelligenz
- Softwarewerkzeuge und -services zum Zweck der Durchführung von Updates, Konsistenz- und Safety- Checks zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben
Antragsfristen sind der 15. Juli 2020 und der 31. Januar 2021. Mehr unter: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2894.html