Im Rahmen der Strategie Künstliche Intelligenz (KI) fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung von Lösungen zur Erzeugung synthetischer Daten für KI.

Mit der Richtlinie zum Thema „Erzeugung von synthetischen Daten für Künstliche Intelligenz“ fördert das BMBF innovative Projekte, die Methoden zur Erstellung von Datensätzen für Anwendungen im Bereich KI entwickeln. Ziel ist es, insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen Zugang zu ausreichend großen und repräsentativen Datensätzen zu ermöglichen und Deutschlands Position im Bereich KI auszubauen.

Gegenstand der Förderung:

Gefördert werden interdisziplinäre Projekte, die Methoden zur Erzeugung von Datensätzen entwickeln und einen klaren Mehrwert gegenüber dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik zeigen. Die erzeugten Datensätze, Methoden und Modelle sollten möglichst der Allgemeinheit und insbesondere der Forschung kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Grundsätzlich werden unabhängige Partner, die in Verbundprojekten zusammenwirken, bevorzugt. In Ausnahmefällen werden auch Einzelvorhaben gefördert.

Zielgruppe:

Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Institutionen.

Zeitplan und Förderhöhe

1. Auswahl von Projektskizzen

Zunächst können bis spätestens 15. September 2020 Projektskizzen in einem Umfang von maximal zehn DIN-A4-Seiten beim Projektträger Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. schriftlich und elektronisch über das Internetportal eingereicht werden.

Die Projektskizzen werden hinsichtlich ihrer Innovation, Machbarkeit, Relevanz und den eigenen Vorleistungen der Projektpartner bewertet.

2. Förderantrag stellen

Bei einer positiven Vorauswahl müssen die Projektpartner einen förmlichen Antrag stellen, der zusätzlich zur Projektskizze detaillierte Pläne zur Finanzierung und Realisierung des Vorhabens enthält. Nach Prüfung der Unterlagen, hinsichtlich ihrer Plausibilität und Notwendigkeit einer Förderung, wird final über eine Zuwendung entschieden.

Die Förderquote kann je nach Art der Einrichtung bis zu 50 % (Wirtschaft) oder 100 % (Wissenschaft) betragen, sollte dabei aber einen Betrag von 1,5 Millionen Euro nicht überschreiten.

Das Projekt soll eine Laufzeit von zwei Jahren möglichst nicht überschreiten.

Weitere Informationen finden Sie hier. Die Richtlinie finden Sie hier.