Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, können ihre Forschungsaktivitäten über die Forschungszulage steuerlich fördern lassen. Das Instrument steht grundsätzlich Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen offen und kann insbesondere auch für Entwicklungsprojekte in Automation, Produktionstechnik, Robotik und KI interessant sein.

Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Ob ein Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt, prüft zunächst die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

Seit dem 1. Januar 2026 wurde die Förderung nochmals ausgeweitet: Die maximale jährliche Bemessungsgrundlage beträgt nun 12 Mio. Euro. Die Forschungszulage beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Bemessungsgrundlage; kleine und mittlere Unternehmen können unter den entsprechenden Voraussetzungen 35 Prozent erhalten.

Für neue FuE-Vorhaben, die seit 2026 beginnen, können zudem Gemein- und sonstige Betriebskosten über eine Pauschale von 20 Prozent der übrigen förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt werden.

Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird das FuE-Vorhaben durch die BSFZ geprüft. Auf Basis einer positiven Bescheinigung kann anschließend die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

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