Brüssel/ CEEP-EuroChambres: “Creating Inclusive Digital Eco-systems”

2017-01-09T15:53:59+01:0009.01.2017|Kategorien: Automation Valley|Tags: , , |

On 14 December 2016, CEEP and EUROCHAMBRES organised a roundtable event entitled “Creating Inclusive Digital Eco-systems”. This gathered representatives of providers of SGIs and public services, chambers of commerce & industry, IT-specialists from a broad range of sectors and various other stakeholders. In the presence of European Commission Vice-President Andrus Ansip, the participants highlighted the need for digital ecosystems that are inclusive of citizens, public services, big businesses, SMEs and civil society.

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1. Februar 2017: Bitkom Mittelstands-Tour in der IHK-Akademie Nürnberg

2017-01-09T10:44:22+01:0009.01.2017|Kategorien: Branche|Tags: , |

Am 1. Februar 2017 macht die Bitkom Mittelstands-Tour unter dem Motto „In 10 Schritten Digital“ in der IHK Nürnberg Station. Gemeinsam mit dem Digitalverband freuen wir uns auf erfahrene IT-Experten und über 100 Teilnehmer aus dem Mittelstand. Im Mittelpunkt: Konkrete Hinweise und Tipps für kleine und mittelständische Unternehmen, wie die digitale Transformation gelingt. Nach kurzen Impulsvorträgen tauschen sich die Teilnehmer in parallel stattfindenden Workshops mit den Referenten und Unternehmern aus der Region aus. Eine kostenlose Anmeldung ist unter www.mittelstand-tour.de möglich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

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Shenzen: Partnerschaft mit neuen Projekten

2017-01-04T18:04:46+01:0004.01.2017|Kategorien: Automation Valley|Tags: , , |

Seit rund 20 Jahren ist die Wirtschaftsregion Nürnberg partnerschaftlich mit der südchinesischen Metropole Shenzhen verbunden. Im September dieses Jahres war eine Delegation unter Leitung von Oberbürgermeister Xu Qin in Nürnberg zu Gast, um weitere gemeinsame Projekte, insbesondere in den Bereichen Automatisierung/ Industrie 4.0 und berufliche Bildung, zu besprechen.

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IHK Nürnberg: Industrie 4.0 – Recht komplex

2016-12-28T18:02:18+01:0028.12.2016|Kategorien: Automation Valley|Tags: , , , |

Durch die Automatisierung stellen sich zahlreiche rechtliche Fragen zu Haftung und Datenschutz. Das Recht wird durch technische Revolutionen einerseits beeinflusst und mehr oder weniger rasch verändert. Andererseits ist der rechtliche Rahmen auch für die Entwicklung und Durchsetzung von Innovationen von größter Bedeutung. Dies gilt gerade in einem Land wie Deutschland mit seiner sehr weit entwickelten, am Rechtsstaatsprinzip ausgerichteten Legalordnung und einer sehr aktiven Rechtspolitik. Recht kann Innovation hemmen, es kann sie aber auch fördern. Die rechtlichen Herausforderungen, die sich im Bereich der Automatisierung stellen, knüpfen eng an die juristischen Fragestellungen um autonome Systeme und Robotik an, gehen jedoch zum Teil noch weit darüber hinaus. Es stellen sich erhebliche Fragen der Haftung für Schäden an Maschinen, Produkten, sonstigen Vermögenswerten und Menschen. So muss man fragen, wem in einem weitgehend anonymen, vernetzten System die Verantwortung zugewiesen werden kann? Wie wirkt sich die (Teil-)Autonomie einer Maschine auf die Verantwortlichkeit ihres Herstellers, Verkäufers oder Nutzers aus? Welches Recht gilt bei grenzüberschreitenden Sachverhalten? Zivilrechtlich sind vor allem das Delikts- und das Produkthaftungsrecht einschlägig, relevant ist aber auch das Strafrecht. Es darf nicht übersehen werden, dass Geschädigte im Schadensfall schon aus Gründen der Beweissicherung den Weg über das Strafrecht oft sogar vorziehen. Bei der zivilrechtlichen Haftung wird grundlegend zwischen solchen Haftungstatbeständen unterschieden, die der Schädiger verschuldet hat und die er deshalb vertreten muss, und solchen, die an der Fehlerhaftigkeit eines Produktes ansetzen. Bei der erstgenannten Haftungsform muss die Verantwortlichkeit für einen kausalen Schaden positiv bewiesen werden, um eine Ersatzpflicht auszulösen. Dagegen reicht im Rahmen der verschuldensunabhängigen Haftung das Vorhandensein eines objektiven Produktfehlers, d. h. ein Abweichen des schädigenden Produktes von der fehlerfreien Beschaffenheit dieses Produktes, um eine Haftung anzunehmen. Es besteht aber die Möglichkeit, diesen weitgehenden Haftungstatbestand zu beschränken und sich nachträglich zu exkulpieren. So kann der Hersteller nachweisen, dass sein Produkt dem aktuellen Stand der Technik entsprach und er seine sonstigen Pflichten bei Konstruktion, Produktion und Instruktion des Nutzers nicht vernachlässigt hat. Besondere Bedeutung besitzt in diesem Zusammenhang die angemessene Dokumentation aller relevanten Abläufe, insbesondere auch, um im Falle eines gerichtlichen Verfahrens Nachweise über die einzelnen Arbeitsschritte und Verwendungen in den Stadien von der Produktidee bis hin zum Lebensende des Produktes vorlegen zu können. Im Zusammenhang mit der (zivil- wie strafrechtlichen) Haftung stellt sich die Frage nach dem Verhältnis technischer Regeln zum juristischen Fahrlässigkeitsmaßstab. Angesichts des hohen Niveaus vieler technischer Regeln ist es sehr bedauerlich, dass beide Welten, die technisch-regulatorische und die juristische, bislang weitgehend unverbunden nebeneinander existieren. Hier gilt es, Konkurrenz in Synergie zu verwandeln. Datenschutz Um Haftungsfälle zu vermeiden, ist es fast zwingend, automatisierte Maschinen und Geräte mit zahlreichen Sensoren auszurüsten, welche in großem Umfang Umgebungsdaten aufnehmen, verarbeiten und geeignete Sicherungsreaktionen auslösen können. Wegen der Vielzahl der aufgenommenen Daten entstehen jedoch erhebliche datenschutzrechtliche Probleme. Dies gilt zunächst für den Schutz der Arbeitnehmerdaten (für die in der vernetzten Fabrik Tätigen), deren Arbeitsleben unter Umständen umfassend aufgezeichnet wird. Um dies zu legitimieren, sind besondere Vereinbarungen nötig. Außerdem treten erhebliche Probleme mit dem Umgang personenbezogener Daten Dritter auf, wenn diese, wie zu erwarten, ebenfalls aufgezeichnet werden. Es stellen sich zudem Probleme ähnlich denen, die heute schon beim Cloud Computing diskutiert werden: Daten dürfen nicht beliebig outgesourct werden, vielmehr unterliegt die Datenübertragung, auch wenn sie im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung erfolgt, engen rechtlichen Beschränkungen bis hin zur strafrechtlichen Haftung. Problematisch ist schließlich auch der Umgang mit sensiblen Unternehmensdaten, die nicht nur innerhalb einer vernetzten Fabrik an einer Vielzahl von Orten zur Verfügung stehen, sondern auch bei Vertragspartnern bereitgestellt werden müssen. Eben durch diese weitreichende Verteilung von (sensiblen) Unternehmensdaten, sind geeignete Maßnahmen zur Absicherung der Kommunikation und zum Schutz der Dateninhalte zu treffen. Hier ist vor allem an technische Sicherungsmaßnahmen, wie Zugangskontrollen und der Einsatz einer starken Verschlüsselung, aber auch an entsprechende vertragliche Vereinbarungen (insbesondere mit Outsourcing-Partnern und Zulieferern) zu denken. Bestimmte sensible Daten werden darüber hinaus auch durch das Urheberrecht (intellectual property rights) geschützt, welches ebenfalls in den Blick genommen werden muss. Bei der technisch-organisatorischen Gestaltung von „Industrie 4.0“- Applikationen sollte also stets darauf geachtet werden, den rechtlichen „Schutzschirm“ nicht zu verlassen. Besonders bedeutsam werden die rechtlichen datenbezogenen Schutzregelungen, wenn es um die Abwehr und mögliche Aufklärung von Angriffen von außen (z. B. Betriebsspionage, Datensabotage o.Ä.) geht. Da das Recht hinsichtlich seiner Entstehung, seiner Anwendung und seiner Veränderung in engem Zusammenhang mit der Sozialmoral eines Landes steht, spielt auch die gesellschaftliche und politische Akzeptanz für die Entwicklungschancen von Technologien und innovativen technisch-organisatorischen Konzepten eine herausragende Rolle. Die deutsche Gesellschaft ist teilweise immer noch von Technikskepsis, die bisweilen bis zur Technikfeindschaft reicht, geprägt. Eine umfassende Auseinandersetzung mit den Rechtsfragen, die durch das Konzept der Industrie 4.0 und den entsprechenden Anwendungen der smarten Automatisierung aufgeworfen werden , darf deshalb die gesellschaftspolitische und auch ethische Dimension der Thematik nicht außer Acht lassen. Des Weiteren lassen sich diese Fragen in einer globalisierten Welt nicht mehr nur rein national betrachten. Hingegen bedarf es einer internationalen und kulturübergreifenden Perspektive zur Lösung der kommenden Herausforderungen. Die „Automatisierung“ wirft also eine Vielzahl von schwierigen Rechtsfragen auf. Es gilt, diese Fragen zu identifizieren, die entscheidenden juristischen Weichenstellungen herauszuarbeiten und zusammen vor allem mit Technikern und Ökonomen Lösungsmöglichkeiten anzubieten. Erforderlich ist also eine interdisziplinäre Herangehensweise. Die Entwicklung und der Betrieb von smarten Maschinen sollten so umgesetzt werden, dass rechtliche Regelungen von vornherein beachtet und Rechtsverstöße somit vermieden werden. Autor: Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf und Sven Hötitzsch, Forschungsstelle RobotRecht am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik der Universität Würzburg (robotrecht@jura.uni-wuerzburg.de). Externer Kontakt: NürnbergMesse, Tel. 0911 8606-8590, laura.schlicht@nuernbergmesse.de www.netlaws.de

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IHK Nürnberg für Mittelfranken: Industrie 4.0 in Nordbayern

2016-12-20T10:35:07+01:0020.12.2016|Kategorien: Automation Valley|Tags: , , , , |

Unternehmen in Nordbayern sind beim Thema Industrie 4.0 deutlich weiter als ihre Wettbewerber in ganz Deutschland. In Franken und der Oberpfalz haben zehnmal mehr Unternehmen Erfahrungen mit der automatisierten und digital vernetzten Produktion als der Bundesdurchschnitt. Das zeigt eine aktuelle Befragung von 354 Unternehmen, die von IW Consult im Auftrag der IHKs aus Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg und Würzburg-Schweinfurt durchgeführt wurde. Wie viele Unternehmen haben schon systematische Ansätze für die Industrie 4.0 entwickelt? Inwieweit gibt es in den Betrieben schon Strategien und Konzepte für die Vernetzung von Produkten, Prozessen und Kunden sowie für die virtuelle Abbildung der physischen Produktion? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Potenzialstudie „Industrie 4.0 in Nordbayern“. Wie weit die Beschäftigung mit dem Thema in den jeweiligen Betrieben vorangeschritten ist, wurde in fünf sogenannten „Readiness“-Kategorien festgehalten (Stufe 1: „Außenstehender“ bis Stufe 5: „Exzellenz“). Ein wichtiges Ergebnis: 3,3 Prozent der Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes in Nordbayern erreichen auf der Skala von 0 bis 5 immerhin die Stufe 3 („Erfahrene“), während dies in Gesamtdeutschland nur 0,3 Prozent schaffen. Allerdings hat die überwiegende Mehrheit der nordbayerischen Unternehmen (fast 70 Prozent) noch keine konkreten Schritte zur Umsetzung unternommen. Deutschlandweit sind es sogar 85 Prozent. Die Endstufe 5 (Exzellenz) erreicht keines der befragten Unternehmen. Die Ergebnisse unterscheiden sich je nach Unternehmensgröße deutlich: Fast jedes zweite große Unternehmen befindet sich bereits auf den Stufen 2 oder höher. Im Mittelstand ist es dagegen lediglich jedes vierte Unternehmen. Bei den kleinen Unternehmen fällt der Anteil mit rund fünf Prozent verschwindend gering aus. Digitale Geschäftsmodelle als Herausforderung Der Weg zu integrierten Wertschöpfungs-Netzwerken ist auch deshalb noch weit, u.a. weil für viele Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen von Industrie-4.0-Konzepten noch unklar ist. Besonders deutlich wird dies durch den extrem geringen Reifegrad im Bereich digitale, datengetriebene Geschäftsmodelle: 94 Prozent der Unternehmen haben sich noch nicht mit diesen sogenannten Data-driven Services beschäftigt. Dieses Ergebnis bedeutet eine Herausforderung, weil die Entstehung neuer digitaler Geschäftsmodelle im Zuge von Industrie 4.0 als zentrale Chance gilt. Unterstrichen wird dies durch vier Interviews mit Experten entlang der Automobil-Zulieferkette, die ergänzend zur Unternehmensumfrage durchgeführt wurden. Laut der Studie sollten daher forschungsnahe Testumgebungen geschaffen werden, in denen Unternehmen eigene Industrie-4.0-Lösungen erproben und deren wirtschaftlichen Nutzen ableiten können. Bei den Handlungswünschen an die IHKs stehen die Themen Beratung und Aufklärung sowie eine verstärkte regionale Netzwerkarbeit rund um den Cluster „Automation Valley Nordbayern“ an erster Stelle. Handlungsbedarf zeigt die Studie darüber hinaus bei folgenden Aspekten: Qualifizierung und Fachkräftesicherung, flächendeckende Breitbandinfrastruktur im ländlichen Raum sowie zügiger Ausbau der digitalen Gründerzentren. Repräsentative Erhebung Besonderen Wert haben die IHKs auf eine repräsentative Erhebung gelegt, durch die die mittelständische Struktur in Nordbayern abgebildet wird. Von insgesamt 354 Unternehmen, die den umfangreichen Fragebogen vollständig ausgefüllt hatten, sind 40 Prozent Kleinunternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern und 42 Prozent mittelständische Unternehmen mit 20 bis 249 Mitarbeitern. Lediglich 18 Prozent der Unternehmen beschäftigen mehr als 250 Mitarbeiter. 263 Unternehmen erhalten eine individuelle Auswertung der Studie mit einem Benchmark-Profil, das konkrete Handlungsempfehlungen für eine Industrie 4.0-Strategie im jeweiligen Betrieb beinhaltet. Aktivitäten der IHK Die IHK Nürnberg für Mittelfranken bietet eine breite Palette an Dienstleistungen im Bereich Industrie 4.0, u. a. Beratung über Qualifizierungs- und Netzwerkarbeit, Technologie- und Wissenstransfer sowie regionale Interessenvertretung für den Infrastrukturausbau. Darüber hinaus will die IHK das „Automation Valley Nordbayern“ zu einem führenden Cluster der digitalen industriellen Wertschöpfung ausbauen. Die 134-seitige IHK-Studie „Industrie 4.0 in Nordbayern“ steht auf der IHK-Homepage unter www.ihk-nuernberg.de/industrie40 zum Download zur Verfügung. Sie enthält die Umfrageergebnisse, eine Stärken-Schwächen-Analyse sowie den Handlungsbedarf der Unternehmen und der regionalen Akteure. Online abrufbar ist auch eine vierseitige Kurzfassung der Studie.

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Bitkom: Rechtliche Rahmenbedingungen von Industrie 4.0 Stellungnahme

2016-12-19T10:20:17+01:0019.12.2016|Kategorien: Branche|Tags: , , , |

Dieses Positionspapier untersucht und formuliert einen etwaigen Anpassungsbedarf der rechtli-chen Rahmenbedingungen in Rechtsgebieten, die für Industrie 4.0 von besonderer Bedeutungsind. Dabei wird unter Industrie 4.0 die Vernetzung von Systemen und Gegenständen in Produktions- und Vertriebsprozessen verstanden, die durch automatisierten Datenaustausch kommu-nizieren, sowie darauf aufbauende datenbasierte Dienstleistungen. Eine Besonderheit vonIndustrie 4.0 liegt darin, dass die Verfügbarkeit von Daten eine besondere Bedeutung gewinntund freie Datenströme unverzichtbarer Bestandteil der Geschäftsbeziehungen werden. EinNutzen liegt aber meist nicht schon in den Datenströmen selbst, sondern entsteht erst nachbesonderer Auswertung und Verarbeitung der DatenClick here to edit the content

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evosoft Industrie 4.0 Testzentrum

2016-12-16T10:26:17+01:0016.12.2016|Kategorien: Branche|Tags: , , |

Das Testzentrum der evosoft GmbH bietet eine Plattform zur Validierung für Neu- und Weiterentwicklungen sowie der Erprobung und Simulation der Arbeitsergebnisse in verschiedensten Bereichen. Es stehen seitens der evosoft GmbH kompetente Ansprechpartner entlang des gesamten PLM-Prozesses beratend und/oder durchführend zur Verfügung. Bestehende Demonstratoren bieten eine Basis für eigene Entwicklungs- und Testaktivitäten in verschiedenen Disziplinen. Auch bei der Erstellung von individuellen Showcases steht das Testzentrum unterstützend zur Seite. Im Speziellen bieten die verfügbaren Demonstratoren folgendes: Industrie 4.0 – Demonstrator: Der Industrie 4.0 – Demonstrator wurde ursprünglich zum IT-Gipfel 2015 entwickelt und für die Hannover Messe 2016 erweitert. Er zeigt drei Anwendungsszenarien der Plattform Industrie 4.0:Erhöhung der Flexibilität auf Basis einer modularen und wandelbaren FabrikSteigerung der Produktivität mittels Analyse von Daten in der CloudVerkürzung der Time-to-Market mittels virtueller Inbetriebnahme

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Wie gestalten wir die Arbeit der Zukunft? | VDI

2016-12-08T16:16:37+01:0008.12.2016|Kategorien: Branche|Tags: , , , |

Wie werden Arbeitsplätze der Zukunft aussehen? Die Industrie 4.0 wird die Arbeitswelt verändern. Aber wie werden die Arbeitsplätze der Zukunft aussehen? 20 renommierte Arbeitswissenschaftler, aus verschiedenen Fraunhofer Instituten, Universitäten, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der IG Metall haben einen Handlungsleitfaden zur Einführung von intelligenten Systeme zur Arbeitsunterstützung erarbeitet. Kernstück des Leitfadens, der als VDI/VDE-Statusreport veröffentlicht wird, ist ein 12-Punkte-Plan, bei dem der notwendige Handlungsbedarf aufgelistet ist.

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