Kooperationen in industriellen Netzwerken brauchen eine vertragliche Grundlage. Industrielle Netzwerke organisieren sich meist über Plattformen, die ein Betreiber – alleine oder für ein Konsortium – verantwortet. Die Nutzer der Plattformen treten in Rechtsbeziehungen sowohl zum Betreiber als auch untereinander.
Diese Rechtsbeziehungen werden wesentlich durch Plattformbedingungen geregelt. Der Betreiber der Plattform benutzt diese als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur vertraglichen Grundlage der Nutzung. Gemeinsam mit dem Förderprojekt „Industrie 4.0-Rechttestbed“ hat die Unterarbeitsgruppe „Recht-Testbed Industrie 4.0“ der Plattform Industrie 4.0, unter Federführung von Dr. Alexander Duisberg und Prof. Dr. Georg Borges, einen Mustervertrag für diese AGB entwickelt. Der Mustervertrag soll sich für Betreiber und Nutzer von I4.0 Plattformen jeglicher Branchen und Größenordnung eignen. Auch kleinen und mittelständischen Unternehmen soll dabei geholfen werden, eine vertragliche Grundlage ihrer I4.0-Kooperationen zu gestalten.
Den Mustervertrag finden Sie hier.
Quelle: DIHK