BMBF fördert Leistungselektronikentwicklung: „Kompakter und robuster Leistungselektronik der nächsten Generation (KomroL)“
Das BMBF fördert im Rahmen dieser Förderrichtlinie Innovationen in der Leistungselektronik auf Basis von Halbleitermaterialien mit großer Bandlücke, den sogenannten Wide-Bandgap-(WBG-)Halbleitern Siliziumcarbid (SiC) und Galliumnitrid (GaN), sowie in der höchstintegrierten siliziumbasierten Leistungselektronik. Leistungselektronik ist eine Stärke der deutschen Industrie und ein Treiber für Innovationen in wichtigen Anwenderbranchen wie der Elektromobilität, dem Maschinen- und Anlagenbau, der Energietechnik und der Informations- und Kommunikationstechnik.
TU Darmstadt entwickelt selbst lernenden Roboterarm
Schwer heben, stark zupacken, lange halten – besonders für ältere Beschäftigte in der Produktion sind diese Aufgaben eine Herausforderung. Damit soll bald Schluss sein: Forscher der TU Darmstadt entwickeln zusammen mit Partnern einen selbst lernenden Roboterarm, der als des Menschen dritte Hand agiert.
Leistungszentrum Elektroniksysteme startet in Erlangen
München/Erlangen, 16. Juni 2015: Die beiden Erlanger Fraunhofer-Institute IIS und IISB sowie die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) bündeln gemeinsam mit Siemens, weiteren Partnern aus der Industrie und Forschungseinrichtungen ihre Stärken im »Leistungszentrum Elektroniksysteme«. Das Ziel ist es, die Metropolregion Nürnberg zum führenden Zentrum für Elektroniksysteme in Deutschland mit internationaler Strahlkraft auszubauen. Prof. Dr. Albert Heuberger, Leiter des Fraunhofer IIS, Prof. Dr. Lothar Frey, Leiter des Fraunhofer IISB, sowie Prof. Dr. Joachim Hornegger, Präsident der FAU, stellten heute im Bayerischen Wirtschaftsministerium gemeinsam mit Staatsministerin Ilse Aigner, Prof. Dr. Alexander Verl, Vorstand der Fraunhofer-Gesellschaft, und Prof. Dr. Siegfried Russwurm, Mitglied des Vorstands der Siemens AG, das Konzept des neuen Leistungszentrums Elektroniksysteme (LZE) vor.
Neuerungen beim Mittelstandskreditprogramm des Freistaates Bayern
Die Neuerungen sehen unter anderem vor, dass der Kreis der Antragsberechtigten deutlich ausgeweitet wird; hierfür wird die Gewinngrenze, bis zu welcher Vorhaben gefördert werden können, um 30.000 Euro auf 200.000 Euro angehoben. Zudem werden Betriebsübertragungen an die Folgegenerationen erleichtert, indem künftig auch Kaufpreiszahlungen zwischen Eltern/Schwiegereltern und Kindern förderfähig sind.